Da ich für die ärztliche Psychotherapie einen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) habe, werden die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung bei mir von jeder gesetzlichen und privaten Kasse sowie von der Beihilfe übernommen.
Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie habe ich darüber hinaus die Qualifikation zur Durchführung psychiatrischer Behandlungen incl. der Verordnung von Psychopharmaka. Für diese Leistungen habe ich keinen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Daher werden diese Leistungen nur durch private Versicherungen und Beihilfestellen übernommen. Sollten Sie eine psychiatrische Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen wollen, so richtet sich meine Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Alle übrigen Angebote (Paartherapie und -beratung, privates und berufliches Coaching, Vorträge und Workshops) fallen allesamt nicht in die Kostenübernahmepflicht gesetzlicher oder privater Krankenkassen und können daher nur privat in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Anliegens und wird mit Ihnen vor Beginn der Zusammenarbeit vereinbart.